Kirche begrüßt Senatsschreiben zu Neutralitätsgesetz

Kette mit Kreuz

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In der Schule können religiöse Symbole getragen werden, "wenn sie nicht zu einem demonstrativen Zweck getragen werden".

Kirche begrüßt Senatsschreiben zu Neutralitätsgesetz
Die Senatsbildungsverwaltung hatte in der vergangenen Woche Medienberichten zufolge ein dreiseitiges Schreiben an die Schulen zur Anwendung des Neutralitätsgesetz verschickt.

Die evangelische Landeskirche sieht beim Berliner Senat Bewegung in der Debatte um das Neutralitätsgesetz und das Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Dienst. Das zu Schuljahresbeginn von der Senatsbildungsverwaltung an die Schulen verschickte Rundschreiben zur Anwendung des Gesetzes sei ein "guter Schritt zu mehr Öffnung und Gelassenheit", sagte Konsistorialpräsident Jörg Antoine am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Danach könnten religiöse Symbole getragen werden, "wenn sie nicht zu einem demonstrativen Zweck getragen werden", sagte Antoine als Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. 

Zugleich verwies er darauf, dass nach Ansicht der Landeskirche "die bisherigen Regelungen des Berliner Neutralitätsgesetzes noch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehen". Dafür müsse das generelle Verbot religiöser Symbole "noch zu einem konkreten Verbot umformuliert werden, das nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens greift", sagte Antoine. 

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Die Karlsruher Richter hatten sich im Januar 2015 gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen.
Der Berliner Neutralitätsgesetz wird ein Fall für das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Erstmals soll das Landesgesetz, das das Tragen von religiösen Zeichen im öffentlichen Dienst in Berlin verbietet, höchstrichterlich beurteilt werden.
Ein Kreuz hängt im Klassenzimmer einer Grundschule in Kaufbeuren.
Vertreter des Berliner Senats und der evangelischen Landeskirche haben sich getroffen, um sich über das umstrittene Neutralitätsgesetz, das religiöse Symbole im öffentlichen Dienst verbietet, und Koopoerationen im sozialen und interreligiösen Bereich auszutauschen.


Die Senatsbildungsverwaltung hatte in der vergangenen Woche Medienberichten zufolge ein dreiseitiges Schreiben an die Schulen zur Anwendung des Neutralitätsgesetz verschickt. Das Gesetz mit seinem strikten Verbot religiöser Symbole in öffentlichen allgemeinbildenden Schulen stößt insbesondere bei Religionsgemeinschaften, aber auch bei der Lehrergewerkschaft GEW auf Kritik. 

Gegen die Anwendung des Gesetzes wird von Kopftuch tragenden Lehrerinnen immer wieder wegen Diskriminierung mit Erfolg geklagt. In einer Schule soll es auch schon zu Konflikten gekommen sein, weil eine Lehrerin ein Kreuz als Kettenanhänger trug. Zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ist es bislang nicht gekommen.