Kirchenasyl: Urteil bestätigt die Praxis

Kirchenasyl: Urteil bestätigt die Praxis
Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" sieht die Praxis in den Kirchengemeinden zum Schutz von Flüchtlingen vor Abschiebung durch ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts gestärkt. "Kirchenasyl ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden", sagte die Vorstandsvorsitzende Dietlind Jochims am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Das OLG hatte am Donnerstag zwar den Freispruch eines Nigerianers bestätigt, der in einem Kirchenasyl im bayerischen Freising auf einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hoffte und wegen illegalen Aufenthalts angeklagt wurde. Zugleich betonte das Gericht, das Kirchenasyl schütze grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung und "verbietet dem Staat kein Handeln".

Jochims sagte, es sei unumstritten, dass das Kirchenasyl kein anerkanntes Rechtsinstitut sei. "Aber das Gericht stellt klar, dass es trotzdem Gründe gibt, warum es als nicht strafbar zu bewerten ist." Zudem habe das OLG betont, wie wichtig die Kommunikation mit den Behörden im Fall eines Kirchenasyls sei. "2015 wurde dazu ein Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart. Kirchen und Bundesamt sprechen seitdem regelmäßig über diese Verabredungen", betonte die Pastorin der evangelischen Nordkirche.

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Das mit Spannung erwartete Urteil habe die Kirchengemeinden deswegen auch nicht verunsichert. "Manche haben sich gefragt, welche Auswirkungen es auf die Rechtssprechung bundesweit haben wird. Und es gab Fragen, wie es im Dialog mit den politisch Verantwortlichen nun weitergehen wird", sagte Jochims zu den Reaktionen.

Deutschlandweit nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Zahl von derzeit 445 Kirchenasylen mit insgesamt 674 Personen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht von 710 Menschen im Kirchenasyl aus.