Prozess gegen Frauenärztinnen wegen Werbung für Abtreibung

Gynäkologischer Stuhl für "Ambulante Operationen".

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Die beiden Ärztinnen werben auf Ihrer Internetseite unter der Rubrik "Ambulante Operationen" für Schwangerschaftsabbrüche mit dem Text: "Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne".

Prozess gegen Frauenärztinnen wegen Werbung für Abtreibung
Vor dem Amtsgericht Kassel müssen sich am Mittwoch zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) verantworten.

Ein Angebot zur Verfahrenseinstellung bei Löschung des betreffenden Eintrags von ihrer Internetseite sei von den beiden Ärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szasz abgelehnt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Eintrag unter der Rubrik "Ambulante Operationen" auf der Seite lautet: "Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne".

Das Kasseler Solidaritätsbündnis "Weg mit dem 219a" rief für Mittwoch zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht auf. Das Bündnis fordert neben einem Freispruch der Angeklagten freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sowie eine Abschaffung des Paragrafen 219a.

Im Februar hatten sich auch die Evangelischen Frauen in Deutschland für eine Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Dieser verhindere, dass Frauen in Notlagen sich eigenständig und unabhängig von Beratungsstellen informieren könnten, sagte die Verbands-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth.

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Die evangelischen Landeskirchen in Hessen votieren gegen eine Abschaffung des Paragrafen. Durch eine Streichung würde der bisher bestehende Schutz des ungeborenen Lebens aufgegeben, sagte der kurhessische Bischof Martin Hein. Dies würde für weitere Eingriffe in den Schutz des ungeborenen Lebens Tür und Tor öffnen. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hält ebenfalls an den geltenden gesetzlichen Regelungen fest. Hier gebe es aktuell keinen Handlungsbedarf, hieß es. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hatte sich bereits gegen Gesetzesänderungen ausgesprochen.

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Ein ursprünglich für den 6. September geplanter Berufungsprozess wurde wegen fehlender Räumlichkeiten verschoben. Ein neuer Termin steht bislang nicht fest.

Abtreibungen sind in Deutschland illegal, aber straffrei. Als rechtlich zulässig gelten sie nur, wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist sowie nach einer Vergewaltigung.